In Übereinstimmung mit dem Verbrauchergesetzbuch gilt die gesetzliche Garantie für Lebensmittel und leicht verderbliche Waren unter Berücksichtigung der Art der Ware und ihrer natürlichen Verderblichkeit. In solchen Fällen muss der Konformitätsmangel aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen sowie zur ordnungsgemäßen Lagerung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware und in jedem Fall spätestens zum auf der Produktverpackung angegebenen Verfallsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gerügt werden.
Zum Schutz der Gesundheit und der Lebensmittelsicherheit erlischt die gesetzliche Garantie, wenn der Mangel oder die Veränderung auf eine ungeeignete Lagerung durch den Kunden zurückzuführen ist (z. B. Unterbrechung der Kühlkette nach der Lieferung). Wenn das Produkt bei aus hygienischen Gründen oder zum Gesundheitsschutz versiegelten Waren geöffnet, manipuliert oder teilweise verbraucht wurde, kann die Garantie außerdem nur dann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Mangel objektiv vor dem Öffnen bestand (z. B. versteckter Produktionsfehler) und in keiner Weise auf Ursachen nach der Lieferung zurückzuführen ist. Unter keinen Umständen werden Reklamationen für Produkte akzeptiert, deren Originalverpackung zerstört wurde oder wenn die Veränderung des Produkts auf Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen ist.
Im Rahmen der gesetzlichen Garantie haftet der Verkäufer gegenüber dem Verbraucher (der natürlichen Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, im Folgenden „Verbraucher“) für jeden Konformitätsmangel, der innerhalb von 2 (zwei) Jahren nach diesem Zeitpunkt offenbar wird, oder bei Mängeln an digitalen Inhalten oder Dienstleistungen für den Zeitraum, in dem der Verkäufer sich zur Bereitstellung dieser digitalen Inhalte oder Dienstleistungen verpflichtet hat.
Die Klage des Verbrauchers zur Geltendmachung eines Konformitätsmangels, der vom Verkäufer nicht arglistig verschwiegen wurde, verjährt in jedem Fall innerhalb von 26 (sechsundzwanzig) Monaten nach dem Zeitpunkt der Bereitstellung oder Lieferung des Produkts.
Im Falle eines Konformitätsmangels hat der Verbraucher das Recht auf unentgeltliche Herstellung der Konformität der Ware durch Reparatur oder Ersatzlieferung oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf eine angemessene Minderung des Preises oder die Auflösung des Vertrages. Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Verbraucher erfolgen.
Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgarantie geltend machen, beispielsweise wenn die Waren:
Verkäufer haften für jeden Konformitätsmangel, der zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware besteht und innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit offenbar wird. In diesem Fall müssen Verkäufer Folgendes anbieten:
Verkäufer und Hersteller können auch kommerzielle Garantien anbieten, die unabhängig von der gesetzlichen Garantie gelten und die die Ware als Ganzes ohne zusätzliche Kosten abdecken.
In einigen Ländern gilt eine längere gesetzliche Garantiefrist. Für Gebrauchtwaren kann eine kürzere Frist gelten, die jedoch nicht weniger als ein Jahr beträgt. Um mehr über Ihre Rechte in einem bestimmten Land zu erfahren, fragen Sie den Verkäufer nach Informationen oder besuchen Sie: europa.eu/youreurope/garanzie.
Informationen zu den Zeiten und Methoden zur Ausübung und Verwaltung der gesetzlichen Konformitätsgarantie bei von Quantum Core Link verkauften Produkten finden Sie in den Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Informationen zu den Zeiten und Methoden der Ausübung und Verwaltung der gesetzlichen Konformitätsgarantie bei Produkten, die über den Marketplace von anderen Verkäufern als Quantum Core Link verkauft werden, finden Sie in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des jeweiligen Verkäufers.